Netzbeschluss: Oberlandautobahn aufgenommen
Aktualisiert am 18.01.2012 8 Kommentare
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Das Nationalstrassennetz erfüllt nach Ansicht des Bundesrates die Bedürfnisse nicht mehr in ausreichendem Masse. Der Bundesrat will deshalb auf Anfang 2014 zusätzliche Strecken im Umfang von rund 387 Kilometern ins Netz aufnehmen. Dazu gehören auch die regionalen Strassen Oberlandautobahn, Glattalautobahn und weiter im Kanton Zürich noch die Hirzelstrasse.
Am Mittwoch hat der Bundesrat die Botschaft dazu ans Parlament verabschiedet. Insgesamt entstehen Mehrkosten von rund 305 Millionen Franken pro Jahr, wie das Verkehrsdepartement (Uvek) schreibt. 30 Millionen sollen die Kantone tragen, 275 Millionen der Bund.
Finanziert werden soll der Ausbau durch die Erhöhung des Preises für die Autobahnvignette auf 100 Franken. Gleichzeitig will der Bundesrat eine Zweimonatsvignette für 40 Franken schaffen.
Zürcher Volkswirtschaftsdirektion freut sich
Die Volkswirtschaftsdirektion begrüsse die bundesrätliche Botschaft ans Parlament, heisst es in einer Mitteilung. Der Bundesrat habe eine wichtige Weichenstellung für die Nationalstrassen im Kanton Zürich vorgenommen, erklärte Regierungsrat Ernst Stocker in diesem Schreiben.
Der Kanton Zürich hatte sich bereits in früheren Stellungnahmen für die Aufnahme dieser Strecken ins Nationalstrassennetz ausesprochen. Bei der Oberlandautobahn ist noch ein Entscheid des Bundesgerichts zu den Beschwerden gegen das Projekt hängig. Falls dieses vom Bundesgericht bestätigt wird, habe sich der bundesrat bereit erklärt, dieses vom Kanton Zürich zu übernehmen, heisst es in der Mitteilung weiter.
Staus vermeiden
Der Bund plant auch Massnahmen gegen Staus. Bis 2020 sollen Pannenstreifen auf rund 125 Kilometer Nationalstrassen umgenutzt werden, vor allem zu Verkehrsspitzenzeiten. Die Tests dazu verliefen laut dem Uvek positiv.
Weiter soll auf Teilstrecken mit besonders hohem Verkehrsaufkommen und besonders viel Schwerverkehr zeitweise ein Lastwagen-Überholverbot angeordnet werden.
Auf einzelnen Autobahnteilstücken soll die Höchstgeschwindigkeit vorübergehend von 120 auf 100 oder 80 Kilometer pro Stunde reduziert werden können. Gemäss aktuellem Forschungsstand erreiche ein Autobahnabschnitt seine maximale Kapazität dann, wenn die Fahrzeuge mit einer Geschwindigkeit von rund 85 Kilometern pro Stunde unterwegs seien, schreibt das Uvek.
Eine schrittweise Reduktion der Maximalgeschwindigkeit reiche in vielen Fällen aus, um Staus zu verzögern und abzuschwächen. Insgesamt sollen temporäre Geschwindigkeitsreduktionen auf rund 30 Prozent des vier- und sechsspurigen Nationalstrassennetzes zum Einsatz kommen. (khe/kes/sda)
Erstellt: 18.01.2012, 11:44 Uhr
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8 Kommentare
Ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung mit der erhöhung der überalterten Regelung des Betrags der Autobahnvignette. Und der nächste Schritt muss sein, dass der Diesel reguliert wird und um 20 Rp günstiger werden muss als das Benzin, damit mehr auf Dieselbetriebene Fahrzeuge umsteigen,und sich aktiv daran beteiligen an der umwelt freundlicher Technologie. Antworten

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