Zuppiger muss gehen, wenn ein Strafbefehl vorliegt
Aktualisiert am 08.02.2012 3 Kommentare
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Wird der Zürcher SVP-Nationalrat Bruno Zuppiger angeklagt oder gibt es einen Strafbefehl gegen ihn, muss er aus dem Nationalrat zurücktreten. Diese Abmachung traf die Zürcher SVP- Leitung mit Zuppiger bei einem Gespräch. Der Hinwiler ist überzeugt von seiner Unschuld.
Die Parteileitung will, dass Zuppiger im Falle eines Strafbefehls oder ab dem Moment, wo es zu einer Anklage kommt, aus dem Nationalrat zurücktritt. «Wir haben mit ihm eine Abmachung getroffen», bestätigte Alfred Heer, Präsident der Zürcher SVP, am Mittwoch gegenüber der Nachrichtenagentur sda eine Meldung der «Neuen Zürcher Zeitung».
Zuppiger habe sich beim Gespräch am vergangenen Freitag damit einverstanden erklärt, sagte Heer. «Er will aber im Rahmen der Strafuntersuchung, die gegen ihn läuft, seine Unschuld beweisen.» Für Heer ist aber klar: «Es wäre das Beste gewesen, wenn er bereits bei Bekanntwerden der Strafuntersuchung zurückgetreten wäre.»
«Wir anerkennen aber die Unschuldsvermutung.» Die Staatsanwaltschaft des Kantons Zürich hatte Anfang Januar gegen den Zürcher Nationalrat ein Strafverfahren wegen Veruntreuung und ungetreuer Geschäftsbesorgung eröffnet. Es geht dabei um eine mutmasslich zweckentfremdete Erbschaft. (kes/sda)
Erstellt: 08.02.2012, 08:19 Uhr
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