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Zuppiger muss gehen, wenn ein Strafbefehl vorliegt

Aktualisiert am 08.02.2012 3 Kommentare

Im Rahmen der SVP-Delegiertenversammlung gab Kantonalpräsident Alfred Heer bekannt, dass mit Bruno Zuppiger eine Abmachung getroffen worden ist: Sobald ein Strafbefehl vorliegt, muss der Hinwiler aus dem Nationalrat zurücktreten.

Gegen Bruno Zuppiger läuft ein Strafverfahren. Sobald der Strafbefehl vorliegt, muss der Hinwiler im Nationalrat den Hut nehmen. (Archivbild: Nicolas Zonvi)

Gegen Bruno Zuppiger läuft ein Strafverfahren. Sobald der Strafbefehl vorliegt, muss der Hinwiler im Nationalrat den Hut nehmen. (Archivbild: Nicolas Zonvi)

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Wird der Zürcher SVP-Nationalrat Bruno Zuppiger angeklagt oder gibt es einen Strafbefehl gegen ihn, muss er aus dem Nationalrat zurücktreten. Diese Abmachung traf die Zürcher SVP- Leitung mit Zuppiger bei einem Gespräch. Der Hinwiler ist überzeugt von seiner Unschuld.

Die Parteileitung will, dass Zuppiger im Falle eines Strafbefehls oder ab dem Moment, wo es zu einer Anklage kommt, aus dem Nationalrat zurücktritt. «Wir haben mit ihm eine Abmachung getroffen», bestätigte Alfred Heer, Präsident der Zürcher SVP, am Mittwoch gegenüber der Nachrichtenagentur sda eine Meldung der «Neuen Zürcher Zeitung».

Zuppiger habe sich beim Gespräch am vergangenen Freitag damit einverstanden erklärt, sagte Heer. «Er will aber im Rahmen der Strafuntersuchung, die gegen ihn läuft, seine Unschuld beweisen.» Für Heer ist aber klar: «Es wäre das Beste gewesen, wenn er bereits bei Bekanntwerden der Strafuntersuchung zurückgetreten wäre.»

«Wir anerkennen aber die Unschuldsvermutung.» Die Staatsanwaltschaft des Kantons Zürich hatte Anfang Januar gegen den Zürcher Nationalrat ein Strafverfahren wegen Veruntreuung und ungetreuer Geschäftsbesorgung eröffnet. Es geht dabei um eine mutmasslich zweckentfremdete Erbschaft. (kes/sda)

Erstellt: 08.02.2012, 08:19 Uhr

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3 Kommentare

Thomas Bosshard

08.02.2012, 12:14 Uhr
Melden 3 Empfehlung

Ich bin 100 Prozent sicher, dass Herr Zuppiger unschuldig ist und er in allen Punkten freigesprochen wird. Antworten


Sebastien Frei

08.02.2012, 11:25 Uhr
Melden 1 Empfehlung

Wird er ausgeschafft? Antworten



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Kennzahlen Gemeinde

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Einwohner 9781
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Einwohner Entwicklung 9.5
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Ausländeranteil 13.7%
Anteil Einwohner 0-19 24.6%
Einwohneranteil 20-64 62.2%
Einwohneranteil 64+ 13.2%
Anzahl Privathaushalte 3745
Anzahl Personen pro Haushalt 2.4

Wähleranteile in % (Nationalratswahlen)

Hauptsprache

Häufigste Deutsch 91,1%
Zweithäufigste Italienisch 2,4%
Dritthäufigste Albanisch 1,1%

Fläche

Fläche 22.3 km2
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Anteil Landwirtschaftsfläche 53.9%
Anteil Wald und Gehölze 26.8%
Anteil unproduktiver Fläche 1.7%

Bildungsstand (25-64-Jährige)

Ohne nachobligatorische Ausbildung 17.9%
Sekundarstufe II 57.2%
Tertiärstufe 21.3%

Arbeit

Erwerbsquote (15-64-Jährige) 82.7%
Arbeitslosenquote (Jahresdurchschnitt) 1.94%
Beschäftigte im 1. Sektor 187
Beschäftigte im 2. Sektor 2627
Beschäftigte im 3. Sektor 3006
Betriebe im 1. Sektor 77
Betriebe im 2. Sektor 144
Betriebe im 3. Sektor 399

Wohnen

Wohndichte (Bewohner pro Wohnraum) 0.57
Wohneigentumsquote 44%
Neu gebaute Wohnungen je 1000 Einwohner 3.4
Leerstehende Wohnungen in % des Wohnungsbestandes 1.5%

Mobilität

Benutzer öffentlicher Verkehrsmittel 17.4%
Privatwagenbenutzer 49.2%
Wegpendler in andere Gemeinde in % der erwerbstätigen Einwohner 57.1%

Quelle: Bundesamt für Statistik (BFS), Website Statistik Schweiz

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