Der Gemeinderat Mönchaltorf hat die Entlöhnung des Friedensrichteramtes rückwirkend per 1. Januar 2011 neu festgesetzt. Neu wird mit einer Fall- statt einer Jahrespauschale abgerechnet.
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Mit der Einführung der Zivilprozessordnung auf Bundesebene fallen die vom Obergericht festgelegten Gerichtsgebühren neu direkt an die Gemeindekassen. Die Gemeinde Mönchaltorf hat daher die Entlöhnung rückwirkend auf Anfang Jahr neu festgesetzt.
Bis anhin wurde dem Friedensrichteramt eine Entschädigung von 4'000 Franken sowie eine separate Büroentschädigung von 1'800 Franken pro Jahr ausbezahlt. Zudem vereinnahmte das Friedensrichteramt die Gerichtsgebühren.
Neu wird das Friedensrichteramt pro Fall mit einer Amtspauschale entlöhnt. Zudem werden eine von der Fallzahl unabhängige Büro- und Spesenentschädigung ausgerichtet. (khe)